
Frau Lompscher fordert dazu auf, für das Grundstück Wilhelmstraße 56 bis 59 keine Baugenehmigung zu erteilen und einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.
Aus ihrer Sicht sei Abriss der erst 1990 fertiggestellten Wohnhäuser Wilhelmstraße 56–59 wäre ein wohnungspolitisch fatales Signal und volkswirtschaftlich absurd. Zudem eröffne er die Perspektive für die Bedrohung des gesamten Wohngebietes an der Wilhelmstraße. Senat und Bezirk sollen schnell handeln und Strategien entwickeln, um den Abriss zu verhindern.
Sollte bereits eine Baugenehmigung erteilt worden sein, so Frau Lompscher, müsse diese dringend überprüft und ggf. zurückgezogen werden. Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt worden sei, könne ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan und die daraus folgende Veränderungssperre ein hilfreicher Ansatz sein, bis das geplante Zweckentfremdungsverbot dem Abriss rechtssicher einen Riegel vorschieben würde.